Studienleistungen, die Sie im Rahmen eines Auslandsstudiums erbringen, werden so weit wie möglich auf Ihr Studium angerechnet. Zuständig für die Anrechnung sind die Studienberater Ihres Studiengangs.
Über ein "Learning Agreement" werden zu Beginn des Auslandsaufenthalts Zielvereinbarungen zwischen dem Erasmus-Beauftragten und den Stipendiaten getroffen, die die Basis für die spätere Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen darstellen.
Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, haben die Studienberater des Instituts im Studienführer Hinweise zur Anerkennung zusammengestellt.
Bitte denken Sie daran, zur Anerkennung in jedem Fall das transcript of records und nach Möglichkeit Kursbeschreibungen sowie korrigierte Essays mitzubringen.
Anerkennungen werden ganzjährig mit Ausnahme der drei ersten Wochen der Vorlesungszeit vorgenommen.