Anerkennung von Leistungsnachweisen

Studienleistungen, die Sie im Rahmen eines Auslandsstudiums erbringen, werden so weit wie möglich auf Ihr Studium angerechnet. Zuständig für die Anrechnung sind die Studienberater Ihres Studiengangs.

Über ein "Learning Agreement" werden zu Beginn des Auslandsaufenthalts Zielvereinbarungen zwischen dem Erasmus-Beauftragten und den Stipendiaten getroffen, die die Basis für die spätere Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen darstellen.

Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, haben die Studienberater des Instituts im Studienführer Hinweise zur Anerkennung zusammengestellt.

Bitte denken Sie daran, zur Anerkennung in jedem Fall das transcript of records und nach Möglichkeit Kursbeschreibungen sowie korrigierte Essays mitzubringen.

Anerkennungen werden ganzjährig mit Ausnahme der drei ersten Wochen der Vorlesungszeit vorgenommen.

Anglistisches Seminar
Auf einen Blick
Anglistisches Seminar
Kettengasse 12
D - 69117 Heidelberg

Sekretariat der Geschäftsführung
Sprechstunde für Studierende:
Frau Schmitt, Zi. 210
Mo-Do 10-11 Uhr
Tel.: 06221 / 54 28 36
Fax: 06221 / 54 28 77

Bibliotheksöffnungszeiten
während des Semesters
Mo-Fr 9-19 Uhr
Sa 11-17 Uhr

während der vorlesungsfreien Zeit
Mo-Fr 10-17 Uhr
Sa geschlossen


Kontakt zu Lehrenden Sprechstundenübersicht
und Ansprechpartner


Kontakt für Studierende
studium@as.uni-heidelberg.de

Inhalte A-Z