Da alle Studiengänge am AS modularisiert sind, stellen alle Leistungsnachweise Prüfungsleistungen im Sinne der jeweiligen Prüfungsordnung dar. Für den Master of Education gibt es nur die Abschlussprüfung.
Die Modalitäten der Abschlussprüfung (Anmeldung, Fristen, Voraussetzungen, mündliche und schriftliche Prüfungen, Notengebung, Freischuss-Regelung etc.) finden Sie in den relevanten Kapiteln des Studienführers eingehend beschrieben. Bitte lesen Sie die Sie betreffenden Kapitel aufmerksam durch, bevor Sie sich mit einzelnen Fragen an die zuständigen Studienberater wenden.
Die Abschlussprüfung wird in dem Besonderen Teil der Prüfungsordnung geregelt. Allgemeine Regularien zum Studiengang sind im Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung festgehalten.
Prüfungsordnungen sowie weitere Informationen zum Master of Education finden Sie hier.
Der Master of Education wird auch als Erweiterungsfach angeboten. Informationen dazu finden Sie auch auf den zentralen Seiten der Universität.
Für die Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung am Anglistischen Seminar senden Sie das ausgefüllte und von beiden Prüfer_innen unterzeichnete Anmeldeformular fristgerecht an Dr. Heiko Jakubzik. Zum Zeitpunkt der Anmeldefrist noch ausstehende einzelne Leistungsnachweise können Sie bis zur jeweiligen Nachreichfrist (s.u.) noch nachreichen.
Prüfungen im Frühjahr
(Prüfungszeitraum ab 15.04.)
Prüfungen im Herbst
(Prüfungszeitraum ab 15.10.)
Die folgenden Personen sind aktuell berechtigt, die mündliche Abschlussprüfung im Master of Education abzunehmen sowie Masterarbeiten zu betreuen:
Die Verwaltung der Prüfungen im Master of Education wird von der Heidelberg School of Education übernommen.