Seit WS 2018 wird ein von Universität und Pädagogischer Hochschule gemeinsam verantworteter Master of Education mit den Profilen Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt an Gymnasien (4 Semester, 120 ECTS-Punkte) angeboten. Ein Wechsel der Profillinie ist beim Übergang vom Bachelor zum Master unter Auflagen möglich. Träger des Studiengangs ist die Heidelberg School of Education. Die von Land und Universität angestrebte Professionalisierung der Lehrerausbildung soll einerseits durch eine Verstärkung bildungswissenschaftlicher und fachdidaktischer Inhalte, andererseits durch die Verzahnung von Fachwissenschaft und Fachdidaktik erreicht werden.
Am Anglistischen Seminar können Sie das Fach Englisch in der Profillinie Lehramt an Gymnasien studieren. Wichtigste Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium mit zwei Unterrichtsfächern und lehramtsbezogenen Anteilen (Fachdidaktik, Bildungswissenschaft, schulpraktische Studien). Näheres wird in den fachspezifischen Zulassungssatzungen geregelt.
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß §4 der Prüfungsordnung spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit Sprachkenntnisse in Form einer weiteren modernen Fremdsprache (Niveau B2) oder eines Latinums vorweisen müssen.
Das Studium des M.Ed. umfasst zwei lehramtsrelevante Hauptfächer sowie eine Vielzahl von nicht-fachwissenschaftlichen Ausbildungsanteilen, die insgesamt im Umfang von 120 LP studiert werden. Dabei entfallen auf die beiden Fächer jeweils 31 LP, davon 18 LP Fachwissenschaften und 13 LP Fachdidaktik. Hinzu kommen 27 LP Bildungswissenschaften, das Schulpraxissemester mit seinen Begleitveranstaltungen (16 LP) sowie die in einem der beiden Fächer anzufertigende Master-Arbeit (15 LP). Das Studium des Faches Englisch wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen.
Eine fachwissenschaftliche Schwerpunktbildung ist nicht vorgesehen. Literatur-, Kultur- und Sprachwissenschaften werden zu gleichen Anteilen studiert, der fachliche Schwerpunkt liegt auf der Fachdidaktik.
Nähere Informationen zu den zu absolvierenden Modulen und zugehörigen Lehrveranstaltungen sind in der Modularisierung aufgeführt, die Teil der M.Ed.-Prüfungsordnung ist. Fragen allgemeiner Art, z. B. zu Terminen, Fristen, Notengebung, Anerkennung von Leistungsnachweisen, Prüfungen etc. sind im Allgemeinen Teil der Masterprüfungsordnung geregelt.