Master of Education Englisch Prüfungen
Allgemeines
Da alle Studiengänge am AS modularisiert sind, stellen alle Leistungsnachweise Prüfungsleistungen im Sinne der jeweiligen Prüfungsordnung dar.
Abschlussprüfung
Die Modalitäten der Abschlussprüfung (Anmeldung, Fristen, Voraussetzungen, mündliche und schriftliche Prüfungen, Notengebung, Freischuss-Regelung etc.) finden Sie in den relevanten Kapiteln des Studienführers eingehend beschrieben. Bitte lesen Sie die Sie betreffenden Kapitel aufmerksam durch, bevor Sie sich mit einzelnen Fragen an die zuständigen Studienberater wenden.
Prüfungsordnungen
Die Abschlussprüfung wird in dem Besonderen Teil der Prüfungsordnunggeregelt. Allgemeine Regularien zum Studiengang sind im Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung festgehalten.
Der Master of Education wird auch als Erweiterungsfach angeboten. Informationen dazu finden Sie auch auf den zentralen Seiten der Universität.
Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung
Für die Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung am Anglistischen Seminar senden Sie das ausgefüllte und von beiden Prüfer:innen unterzeichnete Anmeldeformular fristgerecht an Dr. Heiko Jakubzik. Zum Zeitpunkt der Anmeldefrist noch ausstehende einzelne Leistungsnachweise können Sie bis zur jeweiligen Nachreichfrist (s.u.) noch nachreichen.
Prüfungen im Frühjahr
(Prüfungszeitraum ab 15.04.)
- Anmeldefrist: 15.10. (Vorjahr)
- Angabe der Themen: 15.1.
- Nachreichfrist: 15.03.
Prüfungen im Herbst
(Prüfungszeitraum ab 15.10.)
- Anmeldefrist: 15.04.
- Angabe der Themen: 15.7.
- Nachreichfrist: 15.09.
Prüfer:innen
Table
| Prüfer:in |
|---|
| Prüfer:in | |
|---|---|
Priv.-Doz. Dr. Bernd Hirsch | |
Prof. Manfred Loimeier | |
Prof. Dietmar Schloss | |
Prüfungsverwaltung
Die Verwaltung der Prüfungen im Master of Education wird von der Heidelberg School of Education übernommen.