Prüfungen
Allgemeines
Da alle Studiengänge am AS modularisiert sind, stellen alle Leistungsnachweise Prüfungsleistungen im Sinne der jeweiligen Prüfungsordnung dar. Für den Masterstudiengang gibt es nur die Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
Die Modalitäten der Abschlussprüfung (Anmeldung, Fristen, Voraussetzungen, mündliche und schriftliche Prüfungen, Notengebung, Freischuss-Regelung etc.) finden Sie in den relevanten Kapiteln des Studienführers eingehend beschrieben. Bitte lesen Sie die betreffenden Kapitel aufmerksam durch, bevor Sie sich mit einzelnen Fragen an die zuständigen Studienberater wenden.
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnungen aller aktuell gültigen Studiengänge mitsamt den Allgemeinen und den Besonderen Teilen sind auf den Seiten der ZUV abrufbar.
Die Prüfungsordnungen der auslaufenden Studiengänge im B.A. und M.A. können Sie über die Seiten des Gemeinsamen Prüfungsamtes einsehen.
Die Verwaltung der Abschlussprüfung wird vom Gemeinsamen Prüfungsamt der Philosophischen und der Neuphilologischen Fakultät übernommen.
Prüfer:innen
Die folgenden Personen sind aktuell berechtigt, die mündliche Abschlussprüfung im Master abzunehmen sowie Masterarbeiten zu betreuen:
Table
| Prüfer:in |
|---|
| Prüfer:in | |
|---|---|
Priv.-Doz. Dr. Bernd Hirsch | |
Prof. Manfred Loimeier | |
Prof. Dietmar Schloss | |